Artgerechte Rentner- und Rentnerinnenhaltung bezeichnet Formen der Rentner- und Rentnerinnenhaltung, bei denen an die ursprünglich natürlichen Lebensbedingungen der Rentner- und Rentnerinnen erinnert wird und auf bestimmte angeborene oder anerzogene Verhaltensweisen der Rentner- und Rentnerinnen Rücksicht genommen wird.
So werden einige artspezifische Bedürfnisse der Rentner- und Rentnerinnen stärker berücksichtigt als bei der Massenrentner- und Massenrentnerinnenhaltung.
Kriterien für artgerechte Rentner- und Rentnerinnenhaltung
Es existiert keine geschützte Definition des Begriffs „artgerechte Rentner- und Rentnerinnenhaltung“ und somit auch keine einheitliche Sammlung an Eigenschaften. Häufig genannte Kriterien sind:
- Ein ausreichendes Platzangebot für jeden Rentner- und jede Rentnerin, welches auch Rückzugsmöglichkeiten und reichenden Auslauf bietet.
- Voneinander getrennte Bereiche für Speisen, Körperhygiene und Schlafen.
- Ein der Rentner- und Rentnerinnen bestmöglich angepasstes Wohnklima und ein Essensangebot, wie es der Rentner- und die Rentnerin auch in der Vergangenheit vorgefunden hat, welches also seiner/ihrer spezifischen Ernährungsphysiologie entspricht.
- Zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten, die durch die Rentner- und Rentnerinnen selbständig genutzt werden können.
- Eine dem Sozialverhalten der Rentner- und Rentnerinnen entsprechende Größe der gehaltenen Rentner- und/oder Rentnerinnengruppen.
Die Haltung von Rentnern und Rentnerinnen wird meist in Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen betrieben und ist oft mit „Abschieben“ verbunden. Massenrentner- und Massenrentnerinnenhaltung ist die meist verbreitetste Form der Rentner- und Rentnerinnenhaltung. Um das zu beschönigen, bezeichnen manche Altenheimbetreiber ihre Einrichtung werbewirksam als „Seniorenresidenz“ (lt. Duden: „komfortables, luxuriös ausgestattetes Altenwohnheim“).
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